Sanieren und profitieren

Das Gebäudeprogramm
CO²-Abgabe und kantonale Beiträge
Die Grundlage für Das Gebäudeprogramm ist das CO²-Gesetz. Darin verankert ist die CO²-Abgabe auf Brennstoffe. Seit 2010 wird ein Drittel der CO²-Abgabe, 2010 und 2011 also rund 180 Millionen Franken pro Jahr, für das Das Gebäudeprogramm verwendet. Rund 120 Millionen Franken davon stehen für Gebäudesanierungen zur Verfügung. Rund 60 Millionen Franken sind bestimmt für die Förderung erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung und der Optimierung der Gebäudetechnik. Diesen Betrag ergänzen kantonale Leistungen im Umfang von 80 bis 100 Mio. Franken. Das Gebäudeprogramm läuft laut CO²-Gesetz bis 2019.
Was wird gefördert?
Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil:
- Nationaler Teil: Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Die Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich.
- In den meisten Kantonen: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung, der Gebäudetechnik und von Gesamtsanierungen. Die Förderung variiert von Kanton zu Kanton.
Gebäudehülle: Einheitliche Förderung in der ganzen Schweiz
Mit dem Ersatz von Fenstern oder einer Wärmedämmung von Wänden und Dach werden die Innenräume eines Gebäudes besser gegen das Aussenklima geschützt. Die Isolation kann aber auch gegen den Wärmeverlust von Innenräumen gegenüber unbeheizten Räumen und dem Erdreich angebracht werden. Beispiele dafür sind die Wärmedämmung des Estrichbodens und der Kellerdecke.
Das Gebäudeprogramm legt für diese Massnahmen Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter fest. Nur gut dämmende Einzelbauteile werden unterstützt.
Um Förderbeiträge zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ihr Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Anschliessend können Sie vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.
- Ihre Liegenschaft muss vor dem Jahr 2000 erstellt worden sein.
- Nur bisher beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt. Ausnahmen: Estrich (neue Dach-, Kniestock- oder Giebeldämmung, Fensterersatz), unbeheizte Untergeschosse (neue Wand- und Bodendämmung, Fensterersatz) und Sockel.
- Der Förderbeitrag für Ihre Sanierungsmassnahmen muss mindestens 3'000 Franken betragen (ohne kantonale Zusatzförderungen).
- Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden.
- Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergeld vom Bund oder der Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht mehr förderberechtigt. Ebenso sind Unternehmen, die von der CO²-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, nicht förderberechtigt.
- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss Ihr Projekt realisiert und das Abschlussformular eingereicht sein (Ausnahme: begründeter Antrag für verlängerte Frist).
- Fenster sind nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird.
Künftige Entwicklung
Das Parlament hat im Dezember 2011 entschieden, den Maximalbetrag, der dem Gebäudeprogramm aus der CO2-Abgabe zusteht, von 200 auf 300 Millionen Franken zu erhöhen. Er kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die CO²-Abgabe erhöht wird. Damit hat das Parlament Das Gebäudeprogramm als wichtigen Pfeiler der Klima- und Energiepolitik bestätigt. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 will der Bundesrat Das Gebäudeprogramm zudem weiter ausbauen. Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite von «Das Gebäudeprogramm».
Ihre Ansprechpartner bei Schlagenhauf
Silvio Luck, Fassadenbau/Aussenwärmedämmungen
Roger Frei, Gesamtsanierungen
Lesen Sie weitere Informationen zu Hinterlüfteten Fassadensystemen
sowie zur Verputzten Aussenwärmedämmung.