Dem Feuer einen Riegel vorschieben

Brandriegel Isolation

Seit Januar 2015 gelten die aktualisierten Brandschutzvorschriften, die einfache Lösungen in Form von Standardkonzepten vorsehen. Verbindlich für alle Gebäude mit einer Dämmung mit Brandbeitrag: Ab 11 Meter Gebäudehöhe sind umlaufende Brandriegel zwingend.

Gebäudehöhen

Für Wohnbauten, Hotels, Schulen, Büros, Gewerbe- und Industriebauten gelten folgende Abgrenzungen:

  • Für Gebäude geringer Höhe (bis 11 m) gelten keine speziellen Anforderungen (RF3 zulässig).
  • Bei Gebäuden mittlerer Höhe (11 bis 30 m) darf ein organisches Dämmsystem (RF3), mit Brandriegelausführung gemäss STP, eingesetzt werden.
  • Bei Hochhäusern (ab 30 m) ist einzig eine nicht brennbare Dämmung (RF1) zulässig

RF 1: kein Brandbeitrag
RF 2: geringer Brandbeitrag
RF 3: zulässiger Brandbeitrag

 

Brandschutzreferate

Die Brandschutzvorschriften regeln rechtsverbindlich die brandschutztechnischen Anforderungen an Bauten und Anlagen. Bestehend aus Brandschutznorm, -richtlinien, -erläuterungen und -merkblättern sind sie ein wichtiges Instrument der Brandverhütung. Im Rahmen der Schlagenhauf Brandschutzreferate erfahren Sie Wissenswertes über die Anforderungen während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und die Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmungen. Für mehr Informationen und Termine wenden Sie sich bitte an Silvio Luck.

 

Weitere Informationen zu den Brandschutzvorschriften finden Sie unter www.praever.ch

 

Zurück